12 U 115/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-09, 12 U 115/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-09, 12 U 115/04
12 U 115/04Obergericht09.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 115/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-09
Aktenzeichen: 12 U 115/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1209.12U115.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
wird der Klägerin unter eigener Beiordnung Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Berufungsverfahrens bewilligt, soweit sie durch die Berücksichtigung der Gegenforderungen gemäß Rechnung der Fa. M vom 07.07.2002 in Höhe von 408,10 € und 1.745,34 € und gemäß der Rechnung der Fa. H vom 16.10.2002 in Höhe von 1.250,--€ beschwert ist.
Der weitergehende Prozesskostenhilfeantrag wird zurückgewiesen.
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