2 Ws 466/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-10, 2 Ws 466/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-10, 2 Ws 466/04
2 Ws 466/04Obergericht10.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 466/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-10
Aktenzeichen: 2 Ws 466/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1210.2WS466.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 464 a Abs. 1
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 10.11.2003 - 22 K 2/00 - wird wie folgt abgeändert:
Die Kostenrechnung der Gerichtskasse Bonn vom 17.07.2003 über 1.214,17 EUR (Kassenzeichen: 189692 551 5) wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des früheren Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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