13 U 103/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-15, 13 U 103/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-12-15, 13 U 103/03
13 U 103/03Obergericht15.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 103/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-15
Aktenzeichen: 13 U 103/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1215.13U103.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landge-richts Köln vom 29.04.2003 – AZ: 29 O 264/01 LG Köln – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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