Oberlandesgericht Köln, 2004-12-17, 19 U 153/03

19 U 153/03Obergericht17.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 153/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-17

Aktenzeichen: 19 U 153/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1217.19U153.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Juli 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (41 0 33/03) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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