11 W 72/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-12-22, 11 W 72/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 72/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-22
Aktenzeichen: 11 W 72/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1222.11W72.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 01.10.2004 wird der Beschluss der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.09.2004 - 21 OH 32/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Kostenantrag der Antragsgegnerin zu 3) vom 11.04.2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass hierüber nicht auf der Grundlage der mit Beschluss des Landgerichts vom 15.06.2004 gesetzten Frist zur Klageerhebung entschieden werden darf.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin zu 3).
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