Oberlandesgericht Köln, 2004-12-22, 2 U 103/04

2 U 103/04Obergericht22.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 103/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-22

Aktenzeichen: 2 U 103/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1222.2U103.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 7. Juli 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 121/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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