Oberlandesgericht Köln, 2005-01-12, 5 U 186/99

5 U 186/99Obergericht12.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 186/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-12

Aktenzeichen: 5 U 186/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0112.5U186.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. August 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 72/96 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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