Oberlandesgericht Köln, 2005-01-27, 6 W 4/05

6 W 4/05Obergericht27.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 4/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-27

Aktenzeichen: 6 W 4/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0127.6W4.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 890, 891; UWG §§ 3, 5; MarkenG §§ 126, 127

Tenor

1.)

Der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.12. 2004 - 31 O 37/03 SH I - wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antrag der Gläubigerin, gegen die Schuldnerin wegen eines Verstoßes gegen den Beschluss der Kammer vom 17.1.2003 - 31 O 37/03 - ein empfindliches Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft anzuordnen, wird zurückgewiesen.

2.)

Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens beider Instanzen hat die Gläubigerin zu tragen.

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