Oberlandesgericht Köln, 2005-01-28, 6 U 131/04

6 U 131/04Obergericht28.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 131/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-28

Aktenzeichen: 6 U 131/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0128.6U131.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MarkenG §§ 5, 14 Abs. 2 Ziff. 2 u. 3, 15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.06.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 23/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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