Oberlandesgericht Köln, 2005-02-15, 9 U 124/04

9 U 124/04Obergericht15.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 124/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-15

Aktenzeichen: 9 U 124/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0215.9U124.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.06.2004 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 22/04 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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