Oberlandesgericht Köln, 2005-02-16, 5 U 126/04

5 U 126/04Obergericht16.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 126/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-16

Aktenzeichen: 5 U 126/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0216.5U126.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juni 2004 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 277/02 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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