Oberlandesgericht Köln, 2005-02-18, 2 Ws 7/05

2 Ws 7/05Obergericht18.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 7/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-18

Aktenzeichen: 2 Ws 7/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0218.2WS7.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 111 k

Tenor

I.

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Antrag der W. S. GmbH&Co. KG auf Herausgabe des bei dem früheren Angeklagten B. sichergestellten und beschlagnahmten Geldes in Höhe eines Betrages von 7.597,80 EUR zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verteidiger des früheren Angeklagten B. - Rechtsanwalt W. - darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Die W. S. GmbH&Co. KG tragen ihre notwendigen Auslagen selbst.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.