Oberlandesgericht Köln, 2005-02-25, 6 U 155/04

6 U 155/04Obergericht25.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 155/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-25

Aktenzeichen: 6 U 155/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0225.6U155.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.07.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 1O O 27/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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