8 Ss 7/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-04, 8 Ss 7/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 Ss 7/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-04
Aktenzeichen: 8 Ss 7/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0304.8SS7.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben, dies jedoch mit der Maßgabe, dass die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen der Urkundenfälschung aufrechterhalten bleiben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Ver-handlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts H. zurückverwiesen.
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