Oberlandesgericht Köln, 2005-03-16, 5 U 63/03

5 U 63/03Obergericht16.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 63/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-16

Aktenzeichen: 5 U 63/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0316.5U63.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 12.02.2003 - 11 0 291/01 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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