6 U 163/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-18, 6 U 163/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 163/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-18
Aktenzeichen: 6 U 163/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0318.6U163.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 11; HOAI § 98 b; KostenO NW f. öff. bestellte Vermessungsingenieure
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.07.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 42 O 177/03 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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