5 U 144/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-23, 5 U 144/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 144/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-23
Aktenzeichen: 5 U 144/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0323.5U144.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Drittwiderbeklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.7.2004 (3 O 341/02) teilweise wie folgt abgeändert:
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Beklagte zu 69% und die Klägerin zu 31%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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