Oberlandesgericht Köln, 2005-04-14, 4 WF 48/05

4 WF 48/05Obergericht14.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 48/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-14

Aktenzeichen: 4 WF 48/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0414.4WF48.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 09. März 2005 - 47 F 11/05 - , mit welchem dem Antragsgegner aufgegeben worden ist, an die Antragstellerin einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von 1.986,60 EUR zu zahlen, wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

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