13 U 210/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-04-27, 13 U 210/04
Oberlandesgericht Köln, 2005-04-27, 13 U 210/04
13 U 210/04Obergericht27.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 210/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: 13 U 210/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0427.13U210.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Oktober 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 209/04 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen sie durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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