5 U 254/02•Oberlandesgericht Köln, 2005-04-27, 5 U 254/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 254/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: 5 U 254/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0427.5U254.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.11.2002 (25 O 83/02) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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