16 Wx 61/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-05-04, 16 Wx 61/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-05-04, 16 Wx 61/05
16 Wx 61/05Obergericht04.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 61/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-04
Aktenzeichen: 16 Wx 61/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0504.16WX61.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Be-schluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.03.2005 - 19 T 8/05 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass die Haft ab dem 25.02.2005, 17.30 Uhr rechtswidrig war.
Gerichtskosten für das Erstbeschwerdeverfahren sind nur zu 2/3 von dem Betroffenen zu erheben.
Der Antragsteller hat dem Betroffenen die gesamten im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen und 1/3 der im Erstbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Dem Betroffenen seinerseits fallen 2/3 der im Erstbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zur Last.
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