Oberlandesgericht Köln, 2005-05-09, 14 WF 21/05

14 WF 21/05Obergericht09.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 WF 21/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-09

Aktenzeichen: 14 WF 21/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0509.14WF21.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 17. Dezember 2004 - 26 F 128/03 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert.

Der Streitwert für die anwaltlichen Verhandlungs- und Beweisgebühren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt, derjenige für die anwaltlichen Prozessgebühren auf 20.000 EUR.

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