Oberlandesgericht Köln, 2005-05-10, 9U 159/04

9U 159/04Obergericht10.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9U 159/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-10

Aktenzeichen: 9U 159/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0510.9U159.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Juli 2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 370/03 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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