6 U 205/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-05-13, 6 U 205/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 205/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: 6 U 205/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0513.6U205.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: HWG §§ 3, 3 a, AMG §§ 10 Abs. 1, 11 a, UWG §§ 3, 4 Nr. 11
Tenor
1.)
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5.10.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 177/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte die unter Ziffer 3) tenorierten Auskünfte erst für die Zeit ab Dezember 2003 zu erteilen hat und erst für die Zeit ab Dezember 2003 gem. Ziffer 4) zum Schadensersatz verpflichtet ist.
2.)
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.)
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.