Oberlandesgericht Köln, 2005-05-20, 8 Ss 66/05 - 63 -

8 Ss 66/05 - 63 -Obergericht20.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 Ss 66/05 - 63 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-20

Aktenzeichen: 8 Ss 66/05 - 63 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0520.8SS66.05.63.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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