7 U 8/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-06-01, 7 U 8/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 8/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-01
Aktenzeichen: 7 U 8/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0601.7U8.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Klägerin vom 25.02.2005 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
Dieser Beschluss ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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