22 U 8/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-06-21, 22 U 8/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 8/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-21
Aktenzeichen: 22 U 8/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0621.22U8.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.12.2004 - 15 O 308/04 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.495,15 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2001 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin zu 20 % und dem Beklagten zu 80 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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