22 U 34/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-06-28, 22 U 34/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 34/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-28
Aktenzeichen: 22 U 34/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0628.22U34.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.01.2005 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 138/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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