6 Ausl 53/05 - 24/05 -•Oberlandesgericht Köln, 2005-07-04, 6 Ausl 53/05 - 24/05 -
Oberlandesgericht Köln, 2005-07-04, 6 Ausl 53/05 - 24/05 -
6 Ausl 53/05 - 24/05 -Obergericht04.07.2005
Regest
Ein Anspruch des (früheren) Verfolgten auf Haftentschädigung besteht im Inland aufgrund eines im Ausland erlassenen Haftbefehls grundsätzlich nicht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 Ausl 53/05 - 24/05 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-04
Aktenzeichen: 6 Ausl 53/05 - 24/05 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0704.6AUSL53.05.24.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StrEG § 2; IRG § 77
Leitsätze
Ein Anspruch des (früheren) Verfolgten auf Haftentschädigung besteht im Inland aufgrund eines im Ausland erlassenen Haftbefehls grundsätzlich nicht.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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