Oberlandesgericht Köln, 2005-07-04, 6 Ausl 53/05 - 24/05 -

6 Ausl 53/05 - 24/05 -Obergericht04.07.2005

Regest

Ein Anspruch des (früheren) Verfolgten auf Haftentschädigung besteht im Inland aufgrund eines im Ausland erlassenen Haftbefehls grundsätzlich nicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 Ausl 53/05 - 24/05 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-04

Aktenzeichen: 6 Ausl 53/05 - 24/05 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0704.6AUSL53.05.24.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StrEG § 2; IRG § 77

Leitsätze

Ein Anspruch des (früheren) Verfolgten auf Haftentschädigung besteht im Inland aufgrund eines im Ausland erlassenen Haftbefehls grundsätzlich nicht.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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