Oberlandesgericht Köln, 2005-07-13, 13 U 22/05

13 U 22/05Obergericht13.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 22/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-13

Aktenzeichen: 13 U 22/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0713.13U22.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. Januar 2005 – 3 O 519/03 – wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.