Oberlandesgericht Köln, 2005-07-15, 2 Ws 280-282/05

2 Ws 280-282/05Obergericht15.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 280-282/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-15

Aktenzeichen: 2 Ws 280-282/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0715.2WS280.282.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Die Verfügung des Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer vom 13.05.2005 wird hinsichtlich der Entpflichtung der Rechtsanwälte R., Dr. K., S. und H. aufgehoben.

  2. Die Beschwerde des Angeklagten H. E. W. gegen die Entpflichtung der Rechtsanwältin R. wird verworfen.

  3. Der Angeklagte H. E. W. hat die Kosten seiner Beschwerde zu tragen.

Im Übrigen fallen die gerichtlichen Kosten der Beschwerden der Angeklagten zu 1. und zu 3. der Staatskasse zur Last. Ihre notwendigen Auslagen tragen die Beschwerdeführer J. H. M. S. und R. G. W. selbst.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.