2 Ws 280-282/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-07-15, 2 Ws 280-282/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-07-15, 2 Ws 280-282/05
2 Ws 280-282/05Obergericht15.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 280-282/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-15
Aktenzeichen: 2 Ws 280-282/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0715.2WS280.282.05.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 143
Tenor
-
Die Verfügung des Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer vom 13.05.2005 wird hinsichtlich der Entpflichtung der Rechtsanwälte R., Dr. K., S. und H. aufgehoben.
-
Die Beschwerde des Angeklagten H. E. W. gegen die Entpflichtung der Rechtsanwältin R. wird verworfen.
-
Der Angeklagte H. E. W. hat die Kosten seiner Beschwerde zu tragen.
Im Übrigen fallen die gerichtlichen Kosten der Beschwerden der Angeklagten zu 1. und zu 3. der Staatskasse zur Last. Ihre notwendigen Auslagen tragen die Beschwerdeführer J. H. M. S. und R. G. W. selbst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.