Oberlandesgericht Köln, 2005-07-27, 19 W 32/05

19 W 32/05Obergericht27.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 32/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-27

Aktenzeichen: 19 W 32/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0727.19W32.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (16 O 269/04) vom 19. Mai 2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Frau Rechtsanwältin V C, F-Straße 9, #### I, wird der Beklagten für den vorliegenden Rechtsstreit 16 O 269/04 LG Köln gemäß § 57 Abs. 1 ZPO zur Prozesspflegerin bestellt.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Kläger insoweit entstandenen notwendigen Aussagen werden der Beklagten auferlegt.

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