4 WF 110/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-08-15, 4 WF 110/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-08-15, 4 WF 110/05
4 WF 110/05Obergericht15.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 110/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-15
Aktenzeichen: 4 WF 110/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0815.4WF110.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors vom 13.06.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 03.05.2005 - 44 F 259/04 - abgeändert.
Die dem beigeordneten Rechtsanwalt B aus der Landeskasse zu ersetzende Gebühr wird auf 725,00 EUR festgesetzt.
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