Oberlandesgericht Köln, 2005-08-16, 2 Ws 345/05

2 Ws 345/05Obergericht16.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 345/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-16

Aktenzeichen: 2 Ws 345/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0816.2WS345.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 81 g

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn auf Entnahme von Körperzellen, deren molekulargenetische Untersuchung zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie dessen Speicherung in der Datei des Bundeskriminalamtes wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Staatskasse zur Last.

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