2 Ws 345/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-08-16, 2 Ws 345/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-08-16, 2 Ws 345/05
2 Ws 345/05Obergericht16.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 345/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-16
Aktenzeichen: 2 Ws 345/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0816.2WS345.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 81 g
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn auf Entnahme von Körperzellen, deren molekulargenetische Untersuchung zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie dessen Speicherung in der Datei des Bundeskriminalamtes wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Staatskasse zur Last.
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