Oberlandesgericht Köln, 2005-08-16, 3 U 7/05

3 U 7/05Obergericht16.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 7/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-16

Aktenzeichen: 3 U 7/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0816.3U7.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: BGB § 712 Abs. 1, 715

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 10.12.2004 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 233/04 - wie folgt abgeändert:

Es wird festgestellt, dass dem Beklagten die alleinige Geschäftsführung und Vertretungsmacht im Hinblick auf die "Ingenieurbüro X GbR Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik" durch Gesellschafterbeschluss im September 2004 wirksam entzogen worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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