7 U 129/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-08-18, 7 U 129/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 129/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-18
Aktenzeichen: 7 U 129/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0818.7U129.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 16.08.2004 - 1 O 410/03 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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