Oberlandesgericht Köln, 2005-08-19, 83 Ss 26/05

83 Ss 26/05Obergericht19.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 83 Ss 26/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-19

Aktenzeichen: 83 Ss 26/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0819.83SS26.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Verhängung des Fahrverbots entfällt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, jedoch wird die Gebühr für die Revisionsinstanz um ein Drittel ermäßigt. In diesem Umfang werden auch die dem Angeklagten durch die Revision entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.

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