Oberlandesgericht Köln, 2005-08-24, 5 U 126/02

5 U 126/02Obergericht24.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 126/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-24

Aktenzeichen: 5 U 126/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0824.5U126.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Mai 2002 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 291/97 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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