Oberlandesgericht Köln, 2005-09-13, 15 U 70/05

15 U 70/05Obergericht13.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 70/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-13

Aktenzeichen: 15 U 70/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0913.15U70.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.03.2005 – Az.: 3 O 358/03 – wird zurückgewiesen.

II. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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