15 U 70/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-09-13, 15 U 70/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 70/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-13
Aktenzeichen: 15 U 70/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0913.15U70.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.03.2005 – Az.: 3 O 358/03 – wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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