Oberlandesgericht Köln, 2005-09-23, 19 U 19/05

19 U 19/05Obergericht23.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 19/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-23

Aktenzeichen: 19 U 19/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0923.19U19.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.01.2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (5 O 258/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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