Oberlandesgericht Köln, 2005-09-23, 1 U 43/04

1 U 43/04Obergericht23.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 43/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-23

Aktenzeichen: 1 U 43/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0923.1U43.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 06.07.2004 - 41 O 196/03 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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