17 W 199/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-09-26, 17 W 199/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-09-26, 17 W 199/05
17 W 199/05Obergericht26.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 199/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-26
Aktenzeichen: 17 W 199/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0926.17W199.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 268,82 EUR.
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