Oberlandesgericht Köln, 2005-09-30, 20 U 45/05

20 U 45/05Obergericht30.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 45/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-30

Aktenzeichen: 20 U 45/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0930.20U45.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18.02.2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 415/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für den Rechtsstreit wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.