20 U 45/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-09-30, 20 U 45/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 45/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-30
Aktenzeichen: 20 U 45/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0930.20U45.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18.02.2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 415/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende Land.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für den Rechtsstreit wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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