81 Ss-OWi 41/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-10-10, 81 Ss-OWi 41/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-10-10, 81 Ss-OWi 41/05
81 Ss-OWi 41/05Obergericht10.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 81 Ss-OWi 41/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-10
Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 41/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1010.81SS.OWI41.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trägt der Betroffene.
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