Oberlandesgericht Köln, 2005-10-10, 81 Ss-OWi 41/05

81 Ss-OWi 41/05Obergericht10.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 81 Ss-OWi 41/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-10

Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 41/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1010.81SS.OWI41.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trägt der Betroffene.

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