Oberlandesgericht Köln, 2005-10-18, 2 Ws 488/05

2 Ws 488/05Obergericht18.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 488/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-18

Aktenzeichen: 2 Ws 488/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1018.2WS488.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 230 Abs. 2

Tenor

Die weitere Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens sowie die darin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

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