Oberlandesgericht Köln, 2005-10-19, 11 U 170/03

11 U 170/03Obergericht19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 170/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 11 U 170/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1019.11U170.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Kläger und des Streithelfers zu 2) gegen das am 17.10.2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen 8 O 146/02 – werden zurückgewiesen.

Die Kläger und der Streithelfer zu 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Kläger und Streithelfer zu 2) tragen auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens, jedoch mit Ausnahme der durch die Nebenintervention der Streithelferin zu 1) entstandenen Kosten, welche diese Streithelferin selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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