11 U 170/03•Oberlandesgericht Köln, 2005-10-19, 11 U 170/03
Oberlandesgericht Köln, 2005-10-19, 11 U 170/03
11 U 170/03Obergericht19.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 170/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-19
Aktenzeichen: 11 U 170/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1019.11U170.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Kläger und des Streithelfers zu 2) gegen das am 17.10.2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen 8 O 146/02 – werden zurückgewiesen.
Die Kläger und der Streithelfer zu 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Kläger und Streithelfer zu 2) tragen auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens, jedoch mit Ausnahme der durch die Nebenintervention der Streithelferin zu 1) entstandenen Kosten, welche diese Streithelferin selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.