2 U 28/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-10-19, 2 U 28/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 28/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-19
Aktenzeichen: 2 U 28/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1019.2U28.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Februar 2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 248/04 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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