Oberlandesgericht Köln, 2005-10-19, 2 U 28/05

2 U 28/05Obergericht19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 28/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 2 U 28/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1019.2U28.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Februar 2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 248/04 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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