9 U 177/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-10-25, 9 U 177/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 177/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-25
Aktenzeichen: 9 U 177/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1025.9U177.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und des Streitverkündeten gegen das am 9. September 2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 453/03 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt bis auf die Kosten des Streithelfers, die dieser selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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