9 U 146/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-10-28, 9 U 146/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 146/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-28
Aktenzeichen: 9 U 146/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1028.9U146.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und ihrer Streithelfer gegen das am 22.07.2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 543/03 - in der berichtigten Fassung gemäß dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 03.12.2004 wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer trägt die Klägerin. Die Streithelfer tragen ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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